Dienstleistungsvereinbarung zwischen Fotograf und Unternehmen für das Google Maps Business View-Programm

Bedingungen

  1. Hintergrund. Diese Vereinbarung wird zwischen dem Anbieter der fotografischen Dienstleistungen („Anbieter“) und dem Unternehmen, dessen Einrichtungen für das Google Maps Business View-Programm fotografiert werden ( „Unternehmen“), getroffen.
  2. Google Maps Business View-Programm. Der Anbieter handelt als selbstständiger Unternehmer und weder der Anbieter noch seine Mitarbeiter handeln als Mitarbeiter oder Vertreter von Google. Der Anbieter ist jedoch gemäß dem Google Maps Business View-Programm dazu berechtigt, lokalen Unternehmen, die am Google Maps Business View-Programm teilnehmen möchten, fotografische Dienstleistungen anzubieten.
  3. Honorarzahlung. Das Honorar ist vom Unternehmen zu zahlen, nachdem der Anbieter die Fotos (gemäß untenstehender Beschreibung) in den Einrichtungen des Unternehmens aufgenommen hat.
  4. Leistungen und Rechtsinhaberschaft an den Fotos. Der Anbieter verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:
    1. Der Anbieter nimmt Fotos in den Innenbereichen des Unternehmens auf, die das Unternehmen für das Google Maps Business View-Programm zum Fotografieren freigegeben hat („Fotos“).
    2. Der Anbieter hält die technischen Spezifikationen des Google Maps Business View-Programms ein.
    3. Der Anbieter räumt dem Unternehmen das ausschließliche, zeitlich unbeschränkte, weltweite, unterlizenzierbare Recht ein, die Fotos auf alle Nutzungsarten – gleich, ob bekannt oder unbekannt, kommerziell oder nicht-kommerziell, körperlich wie unkörperlich – zu nutzen. Dazu gehört insbesondere das Recht, die Fotos (a) zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten (einschließlich Vermietung/Verleih), öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, auszustellen, sonst öffentlich wiederzugeben oder auf sonstige Weise zu nutzen; (b) unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen/der Fotografin zu ändern, anzupassen, zu bearbeiten, abgeleitete und/oder neue Werke in Ableitung und/oder auf Grundlage der Fotos oder Teilen davon herzustellen, zu nutzen, zu veröffentlichen und zu verwerten; (c) unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen/der Fotografin die Fotos oder Teile davon mit anderen Inhalten zu kombinieren und in Verbindung mit anderen Inhalten zu nutzen; (d) die unter dieser Klausel eingeräumten Rechte an Dritte unterzulizenzieren. Der Anbieter wird, soweit erforderlich, entsprechende vertragliche Regelungen mit dem Fotografen/der Fotografin treffen, um dem Unternehmen die vorstehend dargelegten Rechte einräumen zu können.
    4. Der Anbieter lädt die Fotos innerhalb von 7 Werktagen, nachdem sie aufgenommen wurden, gemäß der Bestimmungen der Ziffer 5 zur Verarbeitung und Verwendung durch Google hoch.
  5. Bedingungen in Bezug auf das Hochladen, Verarbeiten und Verwenden von Fotos.
    1. Nutzungsbedingungen von Google. Das Unternehmen ist damit einverstanden, dass das Hochladen, die Verarbeitung und die Verwendung der Fotos den Bestimmungen der Google-Nutzungsbedingungen für derartige Fotos unterliegen. Diese sind unter http://www.google.de/policies/terms/regional.html abrufbar, des Weiteren gelten zusätzliche Bestimmungen, die unter www.google.com/intl/de/maps/about/partners/businessview/ oder einer anderen von Google zukünftig bereitgestellten URL eingesehen werden können, sowie ggf. weitere zusätzliche Bestimmungen (gemeinsam als „Nutzungsbedingungen von Google“ bezeichnet).
    2. Berechtigung zum Hochladen von Fotos in Google. Hiermit berechtigt das Unternehmen den Anbieter, die Fotos im Namen des Unternehmens in Google hochzuladen, und Google, die Fotos gemäß der Nutzungsbedingungen von Google zu nutzen.
  6. Eingeschränkte Lizenzerteilung an den Anbieter. Das Unternehmen gewährt dem Anbieter das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht, eine angemessene Anzahl der Fotos als „Beispiele“ oder „Portfolio-Exemplare“ on- und offline zu nutzen, um Arbeitsbeispiele zu archivieren und seine professionellen Dienste zu bewerben oder zu vermarkten.
  7. Uhrzeit und Datum der Fotoaufnahmen. Nach der Unterzeichnung reserviert der Anbieter die vereinbarte Uhrzeit und das vereinbarte Datum zur Erbringung der fotografischen Dienstleistungen.
  8. Erstattungen. Werden die Fotos von Google abgelehnt, da sie nicht den technischen Spezifikationen von Google Maps Business View entsprechen, und behebt der Anbieter dieses Problem nicht durch wiederholte Fotoaufnahmen vom Unternehmen zu einem einvernehmlich vereinbarten Termin, muss der Anbieter dem Unternehmen das vollständige Honorar erstatten.
  9. Versicherung. Der Fotograf/die Fotografin muss über eine umfassende, allgemeine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung seiner Aktivitäten auf dem Gelände des Unternehmens verfügen.
  10. Vertraulichkeit. Das Unternehmen erkennt an, dass es sich bei dieser Vereinbarung um vertrauliche Informationen handelt. Das Unternehmen darf diese Vereinbarung nicht gegenüber Dritten offenlegen oder Dritten zur Verfügung stellen, es sei denn, (a) es handelt sich bei den Dritten um Google oder eines seiner verbundenen Unternehmen (im Sinne des § 15 AktG), (b) dies wurde vom Fotografen ausdrücklich schriftlich genehmigt oder (c) es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu, und das Unternehmen setzt den Fotografen rechtzeitig hierüber in Kenntnis (soweit möglich und zulässig).
  11. Gewährleistung. Vorbehaltlich Ziffer 8 gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  12. Haftungsbeschränkung.
    1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet jede Partei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.
    2. Bei durch eine Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet diese Partei nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.
    3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    4. Im Übrigen ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen.
  13. Änderungen. Änderungen an dieser Vereinbarung, einschließlich Änderungen bezüglich der hier genannten Anforderung an die Schriftform von Änderungen, bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.
  14. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt das gesamte rechtliche Übereinkommen zwischen den Parteien im Hinblick auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle zuvor oder gleichzeitig getroffenen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand.
Sofort Kontakt

Wir sind gerade nicht online. Aber Sie können uns gerne eine E-Mail senden, wir melden uns bei Ihnen umgehend.

Not readable? Change text.